Jede Pfadfindergruppe benötigt einen Elternrat (Vorstand).
Er ist entsprechend der Rechtsform der Gruppe
Dem Elternrat gehören mit Sitz und Stimme an:
- mehrheitlich VertreterInnen der Eltern, deren Kinder in der Pfadfindergruppe registriert sind;
- Gruppenführer und Gruppenführerin als Vertreter der pfadfinderischen Belange der Gruppe;
- die GruppenkuratInnen.
Den Vorsitz führt der Obmann/die Obfrau des Elternrates (ERO), der/die gemeinsam mit dem Kassier/der Kassiererin alle drei Jahre durch die Gruppenversammlung zu wählen ist. Der/die ERO vertritt die Pfadfindergruppe in rechtlicher Hinsicht nach außen.
Die Aufgaben des Elternrates sind:
- für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen;
- die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern;
- bei der jährlichen Registrierung der Pfadfinderführer und Pfadfinderführerinnen die Mitverantwortung für deren charakterliche Eignung zu übernehmen;
- alle aus der Rechtsform sich ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen
- die Rechte und Wünsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten.
Dies geschieht im besonderen durch:
- Mithilfe bei der Gewinnung geeigneter Personen als PfadfinderführerInnen und MitarbeiterInnen
- Bereitstellung entsprechender Mittel für die Pfadfinderführerausbildung;
- Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume;
- Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung entsprechend den Wünschen des Gruppenrates;
- Unterstützung der PfadfinderführerInnen bei Veranstaltungen, Lagern und Fahrten;
- Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.
Für die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit sind Gruppenführung, KuratInnen und Stufenführungen samt AssistentInnen zuständig.