Elternrat

Jede Pfadfindergruppe benötigt einen Elternrat (Vorstand).
Er ist entsprechend der Rechtsform der Gruppe

Dem Elternrat gehören mit Sitz und Stimme an:

  • mehrheitlich VertreterInnen der Eltern, deren Kinder in der Pfadfindergruppe registriert sind;
  • Gruppenführer und Gruppenführerin als Vertreter der pfadfinderischen Belange der Gruppe;
  • die GruppenkuratInnen.

Den Vorsitz führt der Obmann/die Obfrau des Elternrates (ERO), der/die gemeinsam mit dem Kassier/der Kassiererin alle drei Jahre durch die Gruppenversammlung zu wählen ist. Der/die ERO vertritt die Pfadfindergruppe in rechtlicher Hinsicht nach außen.

Die Aufgaben des Elternrates sind:

  • für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen;
  • die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern;
  • bei der jährlichen Registrierung der Pfadfinderführer und Pfadfinderführerinnen die Mitverantwortung für deren charakterliche Eignung zu übernehmen;
  • alle aus der Rechtsform sich ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen
  • die Rechte und Wünsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten.

Dies geschieht im besonderen durch:

  • Mithilfe bei der Gewinnung geeigneter Personen als PfadfinderführerInnen und MitarbeiterInnen
  • Bereitstellung entsprechender Mittel für die Pfadfinderführerausbildung;
  • Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume;
  • Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung entsprechend den Wünschen des Gruppenrates;
  • Unterstützung der PfadfinderführerInnen bei Veranstaltungen, Lagern und Fahrten;
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.

Für die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit sind Gruppenführung, KuratInnen und Stufenführungen samt AssistentInnen zuständig.